Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden in Notsituationen und Eilfällen

Betriebsvereinbarung

zwischen

der ..., Adresse, vertreten durch ...

- im Weiteren "Arbeitgeber" -

und

dem Betriebsrat der ..., ebenda, vertreten durch den/die Vorsitzende/n Herrn/Frau...,

- im Weiteren "Betriebsrat" -

über die

Anordnung von Überstunden in Eilfällen

Präambel

Arbeitgeber und Betriebsrat gehen einvernehmlich davon aus, dass aufgrund von Notsituationen und Eilfällen, z.B. bei kurzfristigen Lieferwünschen und saisonalen Schwankungen, die Notwendigkeit von Überstunden beim Arbeitgeber kurzfristig bzw. nicht voraussehbar auftreten kann. Die Betriebspartner gehen deshalb übereinstimmend davon aus, dass die rechtzeitige Auslieferung und Fertigstellung gesichert werden muss, um Nachteile gegenüber der Konkurrenz zu vermeiden und das wirtschaftliche Überleben des Arbeitgebers zu sichern. Die Betriebspartner schließen deshalb diese Betriebsvereinbarung, mit der eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit durch Überstunden erreicht wird.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter/innen in den Abteilungen .... Keine Anwendung findet diese Betriebsvereinbarung auf leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie auf Auszubildende unter 18 Jahren. Es gelten ergänzend die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen. Die Befugnisse des Arbeitgebers nach § 14 Arbeitszeitgesetz (außergewöhnliche und Notfälle) bleiben unberührt.