Betriebsvereinbarung
zwischen
der ..., Adresse, vertreten durch ...
- im Weiteren "Arbeitgeber" -
und
dem Betriebsrat der ..., ebenda, vertreten durch den/die Vorsitzende/n Herrn/Frau...,
- im Weiteren "Betriebsrat" -
über die
Anordnung von Überstunden in Eilfällen
Präambel
Arbeitgeber und Betriebsrat gehen einvernehmlich davon aus, dass aufgrund von Notsituationen und Eilfällen, z.B. bei kurzfristigen Lieferwünschen und saisonalen Schwankungen, die Notwendigkeit von Überstunden beim Arbeitgeber kurzfristig bzw. nicht voraussehbar auftreten kann. Die Betriebspartner gehen deshalb übereinstimmend davon aus, dass die rechtzeitige Auslieferung und Fertigstellung gesichert werden muss, um Nachteile gegenüber der Konkurrenz zu vermeiden und das wirtschaftliche Überleben des Arbeitgebers zu sichern. Die Betriebspartner schließen deshalb diese Betriebsvereinbarung, mit der eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit durch Überstunden erreicht wird.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter/innen in den Abteilungen .... Keine Anwendung findet diese Betriebsvereinbarung auf leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie auf Auszubildende unter 18 Jahren. Es gelten ergänzend die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen. Die Befugnisse des Arbeitgebers nach § 14 Arbeitszeitgesetz (außergewöhnliche und Notfälle) bleiben unberührt.
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