Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 20.09.2022 in der Form des Abhilfebeschlusses vom 08.03.2022, Az.
I.
Die Klägerin führt den von ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann angestrengten Arzthaftungsprozess als Alleinerbin und Rechtsnachfolgerin fort. Im Umfang der jetzigen Klage war dem verstorbenen Ehemann Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Mit Schriftsatz vom 04.03.2021 (I 286) beantragte die Klägerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch für sie.
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