BVerwG - Beschluss vom 04.05.2017
1 WB 5.16
Normen:
WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG § 62 Abs. 3 S. 1; SG § 3 Abs. 1;

Bildung einer Refrenzgruppe für ein vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied (hier: Berufssoldat) als anfechtbare dienstliche Maßnahme; Wehrdienstgerichtliche Anfechtbarkeit der Referenzgruppenbildung; Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit; Verfahren betreffend die fiktive Versetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds

BVerwG, Beschluss vom 04.05.2017 - Aktenzeichen 1 WB 5.16

DRsp Nr. 2017/8980

Bildung einer Refrenzgruppe für ein vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied (hier: Berufssoldat) als anfechtbare dienstliche Maßnahme; Wehrdienstgerichtliche Anfechtbarkeit der Referenzgruppenbildung; Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit; Verfahren betreffend die fiktive Versetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds

Die Bildung einer Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" (hier: für ein vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied) ist eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

WBO § 17 Abs. 3 S. 1; WBO § 21 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG § 62 Abs. 3 S. 1; SG § 3 Abs. 1;

Gründe

I

Der Antragsteller begehrt die Neubildung der für ihn als freigestelltes Personalratsmitglied gebildeten Referenzgruppe.