Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. August 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 1090,28 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger, der als Facharzt für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, begehrt höheres Honorar für das Quartal 1/2010.
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