Die Beiordnung der Rechtsanwältin G, K, wird aufgehoben.
Der Antrag des Klägers, ihm einen anderen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29.11.2021 - L
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