Checkliste: Besonderheiten beim Dienstvertrag |
Sind folgende Dinge im Dienstvertrag geregelt? |
Ja |
Nein |
Ist der Gegenstand der Leistung, aus dem sich der Dienstleistungscharakter wie im Falle eines Beratungsvertrags entnehmen lässt, eindeutig gefasst? Wichtig: Abgrenzung zum Arbeitsvertrag, d.h., es muss klar sein, dass die beschriebene Leistung weisungsunabhängig in eigener Verantwortung (Steuern/Sozialversicherung) erbracht werden soll. |
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Enthält der Vertrag Regelungen bezüglich besonderer Leistungen? |
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Enthält der Vertrag unterschiedliche Vergütungsregelungen für Regel- und Sonderleistungen? Auch hier ist auf die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag zu achten (Beispiel: Vereinbarung von Rechnungstellung/ Ausweis der Umsatzsteuer durch den Dienstverpflichteten). |
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Ist der Umfang der Ausführung des Dienstvertrags so eindeutig gefasst, dass sich Rechte und Pflichten bereits hieraus ergeben? |
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Können klarere Formulierungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten gefunden werden? |
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Sind die Aufklärungspflichten vollständig geregelt? |
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Geht die Schweigepflichtregelung weit genug? |
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Besteht eine Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen? |
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Besteht eine Verpflichtung zur Wahrung des Datenschutzes? |
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Enthält der Vertrag eine eindeutige Regelung bezüglich der Vertragsdauer und etwaiger Kündigungsmodalitäten? |
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Steht fest, an welchem Ort und in welcher Zeit die Dienstleistung zu erbringen ist? |
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