Checkliste: Kündigung von leistungsschwachen Arbeitnehmern |
Erste Stufe: Präventionsmaßnahmen im Betrieb |
Geprüft: P |
Der Arbeitgeber hat ein ausreichendes Controlling und erkennt Schlecht-, Minder- oder Fehlleistungen schnellstmöglich. |
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Die Ist-Leistung sollte möglichst konkret beschrieben sein. Das BAG nennt abgestuft mehrere Möglichkeiten, die Soll-Arbeitsleistung zu definieren: Arbeitsvertrag, Anforderungsprofil/Stellenbeschreibung, Direktionsrecht. |
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Der Arbeitnehmer kennt nachweisbar seine geschuldete Arbeitsleistung. |
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Der Arbeitgeber vereinbart im Vorfeld Zielvereinbarungen. |
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Die Probezeit wird tatsächlich intensiv zur Erprobung genutzt. |
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Dem Arbeitgeber wird empfohlen, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. |
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Zweite Stufe: Finanzielle Reaktionsmöglichkeiten |
Geprüft: P |
Der Arbeitgeber ist auf die Widerrufsmöglichkeit von Zulagen im Falle von Schlechtleistungen hingewiesen worden. Achtung: Die Klausel muss wirksam sein, der Widerruf nicht ermessensfehlerhaft und der Gleichbehandlungsgrundsatz muss beachtet werden. |
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Der Arbeitgeber hat quantitäts- und qualitätsbezogene Entgeltbestandteile vereinbart (z.B. Akkordlohn oder Qualitätszulagen). |
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Dritte Stufe: Alternativen zur Kündigung |
Geprüft: P |
Es erfolgt eine ordnungsgemäße Abmahnung des Fehlverhaltens. |
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