Checkliste: Kündigung von leistungsschwachen Arbeitnehmern

Checkliste: Kündigung von leistungsschwachen Arbeitnehmern

 

Erste Stufe: Präventionsmaßnahmen im Betrieb

Geprüft: P

Der Arbeitgeber hat ein ausreichendes Controlling und erkennt Schlecht-, Minder- oder Fehlleistungen schnellstmöglich.

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Die Ist-Leistung sollte möglichst konkret beschrieben sein. Das BAG nennt abgestuft mehrere Möglichkeiten, die Soll-Arbeitsleistung zu definieren: Arbeitsvertrag, Anforderungsprofil/Stellenbeschreibung, Direktionsrecht.

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Der Arbeitnehmer kennt nachweisbar seine geschuldete Arbeitsleistung.

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Der Arbeitgeber vereinbart im Vorfeld Zielvereinbarungen.

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Die Probezeit wird tatsächlich intensiv zur Erprobung genutzt.

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Dem Arbeitgeber wird empfohlen, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.

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ê

Zweite Stufe: Finanzielle Reaktionsmöglichkeiten

Geprüft: P

Der Arbeitgeber ist auf die Widerrufsmöglichkeit von Zulagen im Falle von Schlechtleistungen hingewiesen worden. Achtung: Die Klausel muss wirksam sein, der Widerruf nicht ermessensfehlerhaft und der Gleichbehandlungsgrundsatz muss beachtet werden.

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Der Arbeitgeber hat quantitäts- und qualitätsbezogene Entgeltbestandteile vereinbart (z.B. Akkordlohn oder Qualitätszulagen).

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ê

Dritte Stufe: Alternativen zur Kündigung

Geprüft: P

Es erfolgt eine ordnungsgemäße Abmahnung des Fehlverhaltens.

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