Checkliste Vertragsgestaltung: Abgrenzung Werkvertrag/Arbeitnehmerüberlassung

Checkliste: Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

 

Wie lassen sich Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch Werk-/Dienstleistungsverträge verhindern?

1.

Prüfen, ob die Leistung überhaupt Gegenstand eines Werk-/Dienst­leistungs­vertrags sein kann.

2.

Vorsicht bei der Auswahl des Vertragspartners. Besitzt der Unternehmer/zur Dienstleistung Verpflichtete selbst genügend Fachkenntnisse, um den Erfolg/die Leistung in eigener Verantwortung zu erzielen? Ist seine finanzielle Absicherung ausreichend, um für etwaige Gewährleistungsansprüche einstehen zu können?

3.

Vertrag so fassen, dass Werk-/Dienstleistungsvertragselemente ohne weiteres daraus hervorgehen. Bereits bestehende Vertragstexte einschließlich aller Zusatzvereinbarungen und AGBs überprüfen. Gegebenenfalls neue Verträge formulieren und den künftigen, aber auch den bestehenden Geschäftsbeziehungen zugrunde legen.

4.

Nach Abschluss des Vertrags regelmäßig die praktische Abwicklung beobachten. Gerade bei langfristigen Geschäftsbeziehungen können sich Vermischungen zwischen Werk-/Dienstleistungsvertrag und Arbeitnehmerüberlassung einstellen. Gegebenenfalls Korrekturen vornehmen.

5.