Checkliste zur Erstellung einer Abmahnung |
Beim Erstellen einer Abmahnung sollte der Arbeitgeber folgende Punkte besonders beachten: |
· Genaue Sachverhaltsaufklärung! Missbilligtes Verhalten und nähere Umstände müssen durch Arbeitgeber ermittelt werden. |
· Prüfung, ob ein Personalgespräch zur Sachaufklärung sinnvoll ist. Gegebenenfalls Befragung des/der betroffenen Mitarbeiters/in. Prüfung, ob tarifliche Vorschriften eine zwingende (schriftliche) Möglichkeit zur Stellungnahme des Arbeitnehmers vorsehen. |
· Klärung: Was soll abgemahnt werden? Welche arbeitsvertragliche Pflicht wurde verletzt? |
· Kontrolle:
Grundsätzlich sollte jedes Fehlverhalten gesondert in einer Abmahnung
abgearbeitet werden (z.B. eine Abmahnung für die Verletzung der Meldepflicht,
eine Abmahnung für die Verletzung der Nachweispflicht nach § |
· Prüfung, ob eine Abmahnung entbehrlich ist: - Mitarbeiter/in konnte nicht damit rechnen, dass Arbeitgeber Fehlverhalten toleriert (enge Grenzen) - bei Selbstmahnung (enge Grenzen) - bei Erklärung, dass man sich auch künftig vertragswidrig verhalten werde (enge Grenzen). |
· Prüfung, ob eine Abmahnung (noch) verhältnismäßig ist: |
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