Checkliste zur Erstellung von Abmahnungen

Checkliste zur Erstellung einer Abmahnung

 

Beim Erstellen einer Abmahnung sollte der Arbeitgeber folgende Punkte besonders beachten:

·   Genaue Sachverhaltsaufklärung! Missbilligtes Verhalten und nähere Umstände müssen durch Arbeitgeber ermittelt werden.

·   Prüfung, ob ein Personalgespräch zur Sachaufklärung sinnvoll ist. Gegebenenfalls Befragung des/der betroffenen Mitarbeiters/in. Prüfung, ob tarifliche Vorschriften eine zwingende (schriftliche) Möglichkeit zur Stellungnahme des Arbeitnehmers vorsehen.

·   Klärung: Was soll abgemahnt werden? Welche arbeitsvertragliche Pflicht wurde verletzt?

·   Kontrolle: Grundsätzlich sollte jedes Fehlverhalten gesondert in einer Abmahnung abgearbeitet werden (z.B. eine Abmahnung für die Verletzung der Meldepflicht, eine Abmahnung für die Verletzung der Nachweispflicht nach § 5 EFZG).

·   Prüfung, ob eine Abmahnung entbehrlich ist:

-     Mitarbeiter/in konnte nicht damit rechnen, dass Arbeitgeber Fehlverhalten toleriert (enge Grenzen)

-     bei Selbstmahnung (enge Grenzen)

-     bei Erklärung, dass man sich auch künftig vertragswidrig verhalten werde (enge Grenzen).

·   Prüfung, ob eine Abmahnung (noch) verhältnismäßig ist: