Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9.3.2021 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin betreibt seit dem 17.9.2017 die als Einrichtung einer Tagespflege im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung "T..." in .... Diese unterfällt als stationäre Einrichtung dem Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (
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