Die Revision gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2021 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Im April 2019 buchte der Kläger bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen je einen Flug von Frankfurt am Main nach Kapstadt in Südafrika und von Kapstadt nach Frankfurt am Main. Er bezahlte den Flugpreis. Der Hinflug sollte am 10. März 2020 stattfinden, der Rückflug am 22. März 2020.
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