Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)" (im Folgenden: BTTG-E) vorgelegt, mit dem die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden sollen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, sollen ihren Arbeitnehmern künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.
Das Gesetzesvorhaben markiert einen Paradigmenwechsel in der öffentlichen Auftragsvergabe auf Bundesebene. Vor allem aufgrund der von der Bundesregierung geplanten massiven Investitionen in die Infrastruktur, etwa durch die Deutsche Bahn, wird das Gesetz in den kommenden Jahren in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle spielen.
Was beinhaltet der Entwurf im Einzelnen, und welche Herausforderungen kommen mit dem Vorhaben auf die Unternehmen zu?
|
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|