Das neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Stand: Oktober 2020)
Zum 30.07.2020 wird wegen der Umsetzung der Entsenderichtlinie1)Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.06.2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl Nr. L 173/16. das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in zahlreichen Punkten erneuert.2)Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) v. 20.04.2009, BGBl I, 799, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.06.2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen v. 10.07.2020, BGBl I, 1657. In folgenden Bereichen sind wichtige Änderungen in der Neufassung vorgesehen: