7/8.6.4 Verstoß gegen das Verbot einer behinderungsbedingten Diskriminierung gem. §§ 1, 7 AGG

Autor: von Einem

Begriff der Behinderung

Die Unwirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung kann sich auch aus einer Diskriminierung wegen einer Behinderung gem. §§ 1, 7 Abs. 1 AGG ergeben. Zu berücksichtigen ist, dass der Begriff der Behinderung i.S.d. AGG nicht vollkommen deckungsgleich mit den Begrifflichkeiten des SGB IX ist und daher unionsrechtskonform unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben der UN-BRK ausgelegt werden muss.119)

Nach der Rechtsprechung des EuGH werden vom Begriff der Behinderung i.S.d. Richtlinie 2000/78 Einschränkungen erfasst, die u.a. auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen sind, die den Betreffenden in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können.120) Damit kommt es nicht auf das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder eines bestimmten Grads der Behinderung i.S.d. § 1 AGG an.121) Diesen Grundsätzen folgend hat das BAG eine Behinderung bei einer symptomlosen HIV-Infektion bejaht. Dies gelte zumindest so lange, wie das gegenwärtig auf eine solche Infektion zurückzuführende soziale Vermeidungsverhalten und die darauf beruhende Stigmatisierung andauerten.