7/3.2.3.2 Lang andauernde Erkrankung

Autor: Sadtler

Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Eine (wirksame) Kündigung wegen lang andauernder Erkrankung setzt voraus, dass es dem bei Zugang der Kündigung krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer infolge der Erkrankung für eine längere zusammenhängende Zeit nicht möglich sein wird, seine Arbeitsleistung zu erbringen; die Genesung ist aber nicht ausgeschlossen.36) Wie lange die Erkrankung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits angedauert haben muss, um den Ausspruch einer Kündigung zu rechtfertigen, ist nicht allgemeingültig definiert,37) vielmehr müssen die jeweiligen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses betrachtet werden.38)

Das BAG hat eine acht Monate andauernde Erkrankung (mit Negativprognose für 24 Monate) als langanhaltend angesehen;39) in der Literatur wird darauf verwiesen, der Arbeitgeber müsse mindestens den Entgeltfortzahlungszeitraum abwarten, bevor er kündigt.40)