Mehr als zwei Jahrzehnte wurde über die Einführung eines Einwanderungsgesetzes gestritten, welches die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte vereinfachen und das bestehende, für Arbeitgeber sowie potentielle ausländische Arbeitnehmer undurchsichtige System - bestehend aus Aufenthaltsgesetz,
Die Neuregelungen schaffen den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, die angesichts eines großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Das sind neben Hochschulabsolventinnen und -absolventen vor allem Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
Bei dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, es führt im Wesentlichen zu Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der
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