DrittelbG
Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311

Drittelbeteiligungsgesetz - Inhaltsverzeichnis

DrittelbG ( Drittelbeteiligungsgesetz )

FNA : 801-14

Fassung vom 18.05.2004

Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2004

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311)

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Geltungsbereich § 1 Erfasste Unternehmen § 2 Konzern § 3 Arbeitnehmer, Betrieb Teil 2 Aufsichtsrat § 4 Zusammensetzung § 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 6 Wahlvorschläge § 7 Ersatzmitglieder § 7 a Nichterreichen des Geschlechteranteils § 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats § 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung § 10 Wahlschutz und Wahlkosten § 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer § 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer