OVG Niedersachsen - Beschluss vom 08.05.2023
14 PA 40/23
Normen:
SGB VIII § 35 a;
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 07.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 975/21

Eingliederungshilfe; Web-Beschulung; Web-Individualschule; Eingliederungshilfe für den Besuch einer sog. Web-Individualschule (hier: Prozesskostenhilfe); Zum Regelungszeitraum eines ablehnenden Bescheides über die Kostenübernahme für eine sog. Web-Individualschule (im Anschluss an NdsOVG, Beschl. v. 26.11.2021 - 10 ME 168/21 -, juris)

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2023 - Aktenzeichen 14 PA 40/23

DRsp Nr. 2023/6337

Eingliederungshilfe; Web-Beschulung; Web-Individualschule; Eingliederungshilfe für den Besuch einer sog. Web-Individualschule (hier: Prozesskostenhilfe); Zum Regelungszeitraum eines ablehnenden Bescheides über die Kostenübernahme für eine sog. Web-Individualschule (im Anschluss an NdsOVG, Beschl. v. 26.11.2021 - 10 ME 168/21 -, juris)

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade - 4. Kammer - vom 7. März 2023 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

SGB VIII § 35 a;

Gründe

Die zulässige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2023 ist unbegründet.