1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23. Mai 2018 -
Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin rückwirkend ab 31. Juli 2017 bis zum 9. September 2018 Entgelt nach der Entgeltgruppe 13
2. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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