Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 14.12.2017 - Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Umgruppierung des Mitarbeiters L. X., der im Cash Office (Kassenbüro) der Filiale F. als Supervisor tätig ist.
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