Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins zur Erörterung des Sachverhalts am 10.06.2020 wird auf 150,00 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|