Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 12. Juli 2021 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.756,78 Euro brutto zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Beklagte hat die Kosten erster Instanz zu 97,5 Prozent und die Klägerin zu 2,5 Prozent zu tragen. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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