LAG München - Urteil vom 24.01.2023
6 Sa 326/22
Normen:
BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. c); BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 11 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 615;
Fundstellen:
BeckRS 2023, 3866
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 19.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 7892/21

Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei unwiderruflicher FreistellungAuslegung einer in einem gerichtlichen Vergleich getroffenen ErledigungserklärungKein Ausschluss noch zu berechnender Urlaubsabgeltungsansprüche durch Ausgleichsklausel

LAG München, Urteil vom 24.01.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 326/22

DRsp Nr. 2023/3951

Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei unwiderruflicher Freistellung Auslegung einer in einem gerichtlichen Vergleich getroffenen Erledigungserklärung Kein Ausschluss noch zu berechnender Urlaubsabgeltungsansprüche durch Ausgleichsklausel

Die in einem gerichtlichen Vergleich enthaltene Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung ordnungsgemäß unter Zugrundelegung eines bestimmten Bruttomonatsgehalts abzurechnen ist und der sich ergebende Nettobetrag auszuzahlen ist, führt dazu, dass Zahlungsansprüche - und insbesondere der Anspruch auf Urlaubsabgeltung -, die anhand der Bruttomonatsvergütung zu errechnen sind, trotz einer Klausel im gerichtlichen Vergleich, wonach mit Erfüllung des Vergleichs sämtlich finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass von dessen Beendigung abgegolten sind, nicht abgegolten sind.

1. Eine Freistellungserklärung kann das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nur dann bewirken, wenn sie unwiderruflich erfolgt.