LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.12.2019
7 Sa 557/19
Normen:
ZPO § 138 Abs. 4; BGB § 241 Abs. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2020, 224
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 23.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 10345/18

Erschleichen eines Anwohnerparkausweises als wichtiger KündigungsgrundVerdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zerstört Vertrauensverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 557/19

DRsp Nr. 2020/1803

Erschleichen eines Anwohnerparkausweises als wichtiger Kündigungsgrund Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zerstört Vertrauensverhältnis

Ein privates Car-Sharing stellt keine dauerhafte Nutzungsüberlassung dar. Einer solchen bedarf es aber bei Anspruch auf einen Ausweis zum Anwohnerparken.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Januar 2019 - 56 Ca 10345/18 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 138 Abs. 4; BGB § 241 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Die am ...1983 geborene Klägerin ist seit dem 15.02.2013 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages zuletzt vom 05.02.2015 (Bl. 6 und 7 d.A.) als Tarifangestellte im Bereich des bezirklichen Ordnungsamtes als Parkraumüberwacherin beschäftigt.

Mit Schreiben vom 15.06.2018 erteilte das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung, weil sie sich außerhalb der ihr zustehenden Pause mit mehreren Kollegen und Kolleginnen in einer Bäckerei getroffen hatte.