LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.12.2019
12 Sa 460/19 SK
Normen:
AEntG § 8 III; VTV Bau § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 25.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 191/18

Erstattungsanspruch des Verleihers gegen die Sozialkassen im Baugewerbe wegen gezahlter Urlaubsvergütung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2019 - Aktenzeichen 12 Sa 460/19 SK

DRsp Nr. 2020/3983

Erstattungsanspruch des Verleihers gegen die Sozialkassen im Baugewerbe wegen gezahlter Urlaubsvergütung

Obgleich § 8 III AEntG nach seinem Wortlaut nur Beitragsansprüche der ULAG begründet und dem Lohnarbeitnehmer die tarifvertraglichen Ansprüche zustehen, steht auch dem Verleiher ein Erstattungsanspruch gegen die Kasse wegen gezahlter Urlaubsvergütung i. S. v. § 12 VTV zu.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. Januar 2019 – 8 Ca 191/18 SK – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.618,74 EUR (in Worten: Eintausendsechshundertachtzehn und 74/100 Euro) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz hat der Kläger 66% und die Beklagte 34 % zu tragen, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Normenkette:

AEntG § 8 III; VTV Bau § 12;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wege von Klage und Widerklage um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen an die Sozialkassen des Baugewerbes und um Erstattungsansprüche der Beklagten.