SchlHOLG - Urteil vom 19.08.2021
11 U 31/20
Normen:
BGB § 831; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 10.02.2020

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz mit einem Motor der Baureihe OM 642Zulässigkeit eines Thermofensters

SchlHOLG, Urteil vom 19.08.2021 - Aktenzeichen 11 U 31/20

DRsp Nr. 2021/13848

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz mit einem Motor der Baureihe OM 642 Zulässigkeit eines Thermofensters

Dass eine Berufungsschrift aus Textbausteinen besteht, steht der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, solange einzelne Textbausteine auf den konkreten Fall passen. Dann bezeichnen sie im Sinne der gesetzlichen Vorgaben Umstände, aus denen das Urteil unrichtig ist. Ist ein Fahrzeug von keiner Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes betroffen und ist auch sonst nicht erkennbar, dass wegen Einschränkung der Abgasreinigung derzeit oder zukünftig Betriebsbeschränkungen drohen, liegt kein Schaden i.S. d. § 826 BGB vor. Orientierungssätze: Berufungsschrift aus Textbausteinen / Sittenwidrige Schädigung ohne Rückrufanordnung des KBA

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 10.02.2020 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile gegen ihn zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.