EuGH - Urteil vom 20.10.1993 (Rs C-272/92) - DRsp Nr. 1997/1917
EuGH, Urteil vom 20.10.1993 - Aktenzeichen Rs C-272/92
DRsp Nr. 1997/1917
»Art. 48 Abs. 2EWGV steht der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegen, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß.«