FNA : 801-13
Fassung vom 07.12.2011
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)
Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung § 2 Geltungsbereich § 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit § 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen § 5 Auskunftsanspruch § 6 Herrschendes Unternehmen § 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen Zweiter Teil Besonderes Verhandlungsgremium § 8 Aufgabe § 9 Bildung § 10 Zusammensetzung § 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter § 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums § 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige § 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten § 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen § 16 Kosten und Sachaufwand Dritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung § 17 Gestaltungsfreiheit § 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung § 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung § 20 Übergangsbestimmung Vierter Teil Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes Erster Abschnitt Errichtung des Europäischen Betriebsrats § 21 Voraussetzungen § 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
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