FAQ Kurzarbeit

Unsere Experten behandeln die aktuellen und wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Antworten stehen unmittelbar im Handbuch Arbeitsrecht. Sie können sofort tiefer ins Thema einsteigen.

26 grundsätzliche Fragen und Antworten zur Kurzarbeit in der Corona-Krise:

  1. Auf welche Weise müssen Arbeitnehmer der Einführung von Kurzarbeit zustimmen?
  2. Was gilt, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert?
  3. Wie sollte eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit formuliert sein?
  4. Was gilt für die Vertragsverhältnisse von befristet Beschäftigten und von Auszubildenden?
  5. Kann auch für gekündigte Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt werden? / Wie verhält es sich bei Arbeitnehmern, die von sich aus kündigen?
  6. Wie ist mit Überstunden und (Rest-)Urlaub aus den Jahren 2019 und 2020 zu verfahren?
  7. Wie viele Arbeitnehmer müssen von Kurzarbeit betroffen sein?
  8. Wie hoch muss der Arbeitsausfall sein?
  9. Kann die Kurzarbeit sofort eingeführt werden?
  10. Was ist mit einem bereits genehmigten Urlaub und Kurzarbeit 0?
  11. Bis wann muss der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen?
  12. Wie gestaltet sich das Verfahren für Beantragung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes?
  13. Wie wird die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit kontrolliert?
  14. In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
  15. Was gilt für die Zahlung von Kurzarbeitergeld bei einer längeren Dauer der Kurzarbeit?
  16. Muss die aufgezeichnet werden?