6/2.4.4 Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis

Autor: Schneider

Grundsatz

Hat ein Mangel des Arbeitsvertrags die Nichtigkeit zur Folge, ist der Vertrag von Anfang an (ex tunc) unwirksam. Dasselbe gilt, wenn ein anfechtbarer Arbeitsvertrag angefochten wird (§ 142 Abs. 1 BGB). Da die damit verbundene Rückabwicklung des Arbeitsverhältnisses kaum möglich und das Vertrauen beider Seiten in ein funktionierendes Arbeitsverhältnis eines gewissen Schutzes bedarf, finden die Grundsätze über das fehlerhafte Arbeitsverhältnis Anwendung.26) Danach wird sowohl der Berufung auf die Nichtigkeit und die Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses als auch der Anfechtung der eigenen Willenserklärung die rückwirkende Nichtigkeit genommen.27) Sie entfalten grundsätzlich nur Wirkung für die Zukunft, an die Stelle der Rückabwicklung tritt die Abwicklung.

Voraussetzungen

Ist das Arbeitsverhältnis noch nicht in Vollzug gesetzt, wenn die Nichtigkeit entdeckt oder die Anfechtung erklärt wird, hat also der Arbeitnehmer noch keine Arbeitsleistung erbracht, verbleibt es bei den allgemeinen Regeln des BGB : Dem Arbeitgeber steht ein Rückgewähranspruch aus ungerechtfertigter Leistung gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 erster Fall BGB zu. Dies gilt etwa, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit einen Vorschuss gezahlt hat.

Tatsächliche Arbeitsleistung