BSG - Urteil vom 18.12.2003
B 11 AL 21/03 R
Normen:
SGB III § 415 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJ 2004, 384
Vorinstanzen:
LSG Chemnitz, vom 19.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL 97/01
SG Dresden, vom 15.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 823/98

Förderungsfähigkeit iS. von § 415 Abs. 3 SGB III

BSG, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen B 11 AL 21/03 R

DRsp Nr. 2004/5636

Förderungsfähigkeit iS. von § 415 Abs. 3 SGB III

Die Förderungsfähigkeit iS. von § 415 Abs. 3 SGB III ist für Versorgungsunternehmen gegeben, die als GmbH geführt werden, auch wenn sie im Alleinbesitz einer Kommune bestehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 415 Abs. 3 ;

Gründe:

I

Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrages auf Förderung einer Strukturanpassungsmaßnahme gemäß § 415 Abs 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III).

Die klagende Aktiengesellschaft (AG) ist 2001 durch formwechselnde Umwandlung aus der "EWAG Energie- u. Wasserversorgungsgesellschaft mbH K. " (im Folgenden: GmbH) hervorgegangen. Die GmbH beantragte mit einem Ende März 1998 bei der Beklagten eingereichten "Antrag auf eine Strukturanpassungsmaßnahme Ost für Wirtschaftsunternehmen" die Förderung der Tätigkeit einer Sachbearbeiterin/Vermessungstechnikerin im Bereich "Vermessung/Kartierung" in der Zeit vom 1. April 1998 bis 31. März 1999. Aus den dem Antrag beigefügten Anlagen ergab sich, dass eine Frau M. als Arbeitnehmerin gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 2.200 DM bei 40 Wochenstunden beschäftigt werden sollte. Frau M. wurde im genannten Zeitraum von der GmbH tatsächlich in der angegebenen Weise beschäftigt.