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Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit vom . bis .
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir unter Überreichung einer auf uns lautenden Vollmacht an, dass wir Ihre Arbeitnehmerin, Frau ., anwaltlich vertreten.
Unsere Mandantin hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom . bis ., in dem die sie ihr erkranktes Kind betreuen musste; unsere Mandantin hat daher Anspruch auf Zahlung des Lohns für diese fünf Arbeitstage.
Wie Sie auf dem beiliegenden ärztlichen Attest des (Kinder-)Arztes . ersehen, bedurfte der sechsjährige Sohn unserer Mandantin, der mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt, infolge seiner Erkrankung der Pflege. Zu dieser Pflege stand auch keine andere Person zur Verfügung, da der Ehemann unserer Mandantin ebenfalls berufstätig ist und die Pflege nicht wahrnehmen konnte. Der Pflegezeitraum erstreckte sich über die geltend gemachten fünf Arbeitstage. Unsere Mandantin hat die Arbeitsverhinderung rechtzeitig angezeigt.
Der Anspruch der Mandantin ergibt sich aus § 616 Satz 1 BGB. Sie muss sich nicht auf den Krankengeldanspruch gegen die Krankenkasse nach § 45 SGB V verweisen lassen; dieser Anspruch ist gegenüber dem aus § 616 Satz 1 BGB subsidiär. Sie haben unserer Mandantin dennoch den Lohn für diese Zeit der Arbeitsverhinderung um . Euro gekürzt.
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