7/5.3.3 Form der Anhörung

Autor: Kloppenburg

Form

Die Unterrichtung kann mündlich erfolgen. Eine schriftliche Anhörung ist auch bei sehr komplexen Sachverhalten nicht erforderlich.10)

Unterrichtungszeitpunkt/-ort

Die Unterrichtung ist grundsätzlich während der Arbeitszeit in den Betriebsräumen durchzuführen. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden in dessen Wohnung, u.U. auch telefonisch, wird die Äußerungsfrist in Lauf gesetzt, wenn der Betriebsratsvorsitzende die Mitteilung nicht zurückweist.11)


10)

BAG, Urt. v. 06.02.1997 - 2 AZR 265/96, NZA 1997, 656.

11)

BAG, Urt. v. 27.08.1982 - 7 AZR 30/80, NJW 1983, 2835.

Letzte redaktionelle Änderung: 06.01.2022