Autor: Kloppenburg |
Die Unterrichtung kann mündlich erfolgen. Eine schriftliche Anhörung ist auch bei sehr komplexen Sachverhalten nicht erforderlich.10)
Die Unterrichtung ist grundsätzlich während der Arbeitszeit in den Betriebsräumen durchzuführen. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden in dessen Wohnung, u.U. auch telefonisch, wird die Äußerungsfrist in Lauf gesetzt, wenn der Betriebsratsvorsitzende die Mitteilung nicht zurückweist.11)
10) | BAG, Urt. v. 06.02.1997 - 2 AZR 265/96, NZA 1997, 656. |
11) | BAG, Urt. v. 27.08.1982 - |
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