Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 15.01.2019 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 20.07.2018 nicht aufgelöst worden ist.
II.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
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