LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.12.2018
17 Ta (Kost) 6137/18
Normen:
RVG § 23; GKG § 48; ZPO § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 29.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1376/18

Gegenstandswert eines Streits über die Berechtigung einer Abmahnung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2018 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6137/18

DRsp Nr. 2019/2252

Gegenstandswert eines Streits über die Berechtigung einer Abmahnung

Mehrere in einem Rechtsstreit angegriffene Abmahnungen führen zu einem Wert von höchsten einem Vierteljahresverdienst des Arbeitnehmers.

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 29.11.2018 - 4 Ca 1376/18 - teilweise geändert:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird hinsichtlich der Klageanträge zu 4. bis 9. aus der Klageschrift auf insgesamt 8.400,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

RVG § 23; GKG § 48; ZPO § 3;

Gründe:

Die Beschwerde ist begründet.