Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 29.11.2018 -
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird hinsichtlich der Klageanträge zu 4. bis 9. aus der Klageschrift auf insgesamt 8.400,00 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist begründet.
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