Geldleistungsempfängergruppen

Als Geldleistungen erhalten:

 

 

erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

 

nichterwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2-3a 2 SGB II)

Arbeitslosengeld II

      Regelbedarf (§ 20 SGB II)

      Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

      (anteilige) Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)

      einmalige Leistungen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 SGB II):

-    Erstausstattungen für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräten

-    Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

-    Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

      sonstige Leistungen nach § 24 Abs. 1 SGB II (insbesondere Darlehen)

      Leistungen für Bildung und Teilhabe (§§ 28, 29 SGB II)

      Zuschuss zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)

 

Sozialgeld

      Regelbedarf (§§ 19, 23 SGB II)

      Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

      (anteilige) Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)