BAG - Beschluß vom 09.07.2003
5 AZN 316/03
Normen:
ArbGG § 9 Abs. 5 §§ 72 72a ;
Fundstellen:
DB 2003, 2184
NZA 2004, 456
NZA-RR 2004, 42
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 12.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1539/02 14 Sa 1615/02
ArbG Berlin, vom 29.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 26804/01

Gerichtlicher Hinweis auf die Nichtzulassungsbeschwerde; Fristbeginn für die Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßrecht; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsbehelf; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung

BAG, Beschluß vom 09.07.2003 - Aktenzeichen 5 AZN 316/03

DRsp Nr. 2003/11890

Gerichtlicher Hinweis auf die Nichtzulassungsbeschwerde; Fristbeginn für die Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßrecht; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsbehelf; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung

Orientierungssätze: 1. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts muß weder über den Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72a ArbGG) belehrt noch auf die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde hingewiesen werden. 2. § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG, nach dem die Frist für ein Rechtsmittel nur beginnt, wenn die Partei über das Rechtsmittel im einzelnen schriftlich belehrt worden ist, findet auf die Nichtzulassungsbeschwerde des § 72a ArbGG keine Anwendung. Die Rechtsbehelfsfristen laufen auch ohne gerichtlichen Hinweis auf die Nichtzulassungsbeschwerde.

Normenkette:

ArbGG § 9 Abs. 5 §§ 72 72a ;

Gründe: