MontanMitbestG
Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Inhaltsverzeichnis

MontanMitbestG ( Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie )

FNA : 801-2

Fassung vom 21.05.1951

Inkrafttreten der Fassung: 07.06.1951

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311)

Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeines § 1 (Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer) § 2 (Unanwendbare Vorschriften) Zweiter Teil Aufsichtsrat § 3 (Aufsichtsrat) § 4 (Mitglieder des Aufsichtsrats) § 5 (Wahl) § 5 a (Quotenregelung) § 6 (Zusammensetzung; Verfahren) § 7 (weggefallen) § 8 (Wahl des weiteren Mitglieds) § 9 (Vergrößerung des Aufsichtsrats) § 10 (Beschlussfähigkeit) § 11 (Abberufung von Mitgliedern) Dritter Teil Vorstand