BSG - Beschluss vom 29.07.2021
B 5 R 16/21 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 21.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 221/20
SG Hildesheim, vom 29.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 R 177/19

Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher ZeitenGrundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 29.07.2021 - Aktenzeichen B 5 R 16/21 BH

DRsp Nr. 2021/13735

Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher Zeiten Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Januar 2021 - L 1 R 221/20 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch des Klägers auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Berücksichtigung weiterer rentenrechtlicher Zeiten sowie die Höhe des Beitragszuschusses zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.