BSG - Beschluss vom 11.08.2021
B 5 R 162/21 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 11.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 262/18
SG Hannover, vom 17.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 60 R 811/13

Gewährung einer höheren RegelaltersrenteVerfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 11.08.2021 - Aktenzeichen B 5 R 162/21 B

DRsp Nr. 2021/14244

Gewährung einer höheren Regelaltersrente Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. März 2021 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig ein Anspruch des Klägers auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente.