Gliederungsschema: Begründung der Grundsatzbeschwerde

A. Antrag

B. Begründung

I.   Kurzgefasster Sachverhalt und tragende Entscheidungsgründe des LAG-Urteils

II.  Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Nr. 1 ArbGG)

1.  Ausformulierung der vom LAG behandelten abstrakten, also fallübergreifend anwendbaren Rechtsfrage so, dass sie - in aller Regel - mit "Ja" oder "Nein" und nicht mit "Kann sein" zu beantworten ist

2.  Klärungsfähigkeit der abstrakten Rechtsfrage durch das BAG im Rahmen seiner revisionsgerichtlichen Entscheidungskompetenz

3.  Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, weil sie vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Diskussion in der Fachliteratur noch nicht oder nicht mehr als geklärt angesehen werden kann