Autoren: Schmiegel/Leopold |
Die Kündigung ist die einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung einer Arbeitsvertragspartei, die unmittelbar auf die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zukunft gerichtet ist.
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung: Bei der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsfrist einzuhalten (siehe Teil 7/1.4), bis zu deren Ablauf das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß fortgesetzt wird. Ein Kündigungsgrund ist im Grundsatz nicht erforderlich - außer für Kündigungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des
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