7/1.1 Begriff und Erscheinungsformen der Kündigung

Autor: Schmiegel

Definition der Kündigung

Die Kündigung ist die einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung einer Arbeitsvertragspartei, die unmittelbar auf die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zukunft gerichtet ist.

Formen der Kündigung

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung: Bei der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsfrist einzuhalten (siehe Teil 7/1.4), bis zu deren Ablauf das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß fortgesetzt wird. Ein Kündigungsgrund ist im Grundsatz nicht erforderlich - außer für Kündigungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des KSchG (siehe Teil 7/3). Die außerordentliche Kündigung (siehe Teil 7/4) führt demgegenüber typischerweise zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder einem anderen Beendigungszeitpunkt unzumutbar macht (§ 626 Abs. 1 BGB).

Kündigung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer