7/3.3.6.2 Druckkündigung

Autor: Sadtler

Druck von außen

Eine "echte Druckkündigung" liegt vor, wenn ein Dritter (z.B. Geschäftspartner, Arbeitskollegen, der Betriebsrat) unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangt, obwohl keine Umstände vorliegen, die objektiv als Kündigungsgrund geeignet wären;27) dann liegen (nach umstrittener Auffassung) betriebliche Gründe für die Kündigung vor,28) und es kommen ggf. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers in Betracht.29) Hiervon zu unterscheiden ist die " Druckkündigung", die vorliegt, wenn ein verhaltens- oder personenbedingter Kündigungsgrund vorliegt, auf den sich Dritte berufen; der von den Dritten ausgeübte Druck ist dann nicht der Grund der Kündigung, sondern wird nur als Begleiterscheinung im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt.