9/5.2 Einzelzusagen für leitende Angestellte

Autor: Metz

Auch mit leitenden Angestellten wurden Einzelzusagen, Pensionszusagen und sogenannte Ruhegeldverträge vereinbart. Diese Verträge mussten von den Parteien angeboten und angenommen werden. Dabei gingen die Parteien davon aus, dass der Wortlaut völlig klar und verständlich war. Probleme ergeben sich meist nach dem Ausscheiden der Versorgungsberechtigten. Mehrdeutige Erklärungen sind Gegenstand zahlreicher Streitigkeiten, da die Arbeitnehmer davon ausgegangen sind, dass eine bestimmte Regelung zu ihren Gunsten vereinbart wurde.

Arbeitgeberwechsel

Dies gilt insbesondere für die Vereinbarung von Vordienstzeiten beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer bei dem früheren mit verfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist. So erhielt ein Kläger im Rahmen des Anstellungsvertrags von seinem neuen Arbeitgeber eine Versorgungszusage auf eine lebenslange Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Darin heißt es:

"§ 1 Altersrente

Eine lebenslänglich zahlbare monatliche Altersrente wird Ihnen gewährt ab Ihrem Ausscheiden aus der Firma nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres.

§ 2 Höhe der Alters- und Invalidenrente