Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 16.12.2016, Az.:
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen bei einem Streitwert von 1.628,71 die Beklagte zu 85%, die Klägerin zu 15%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt bei einem Streitwert von 1.427,00 € die Beklagte.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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