Handelsvertretervertrag mit eingeschränkter Gebietsschutzklausel

Handelsvertretervertrag

Zwischen

der [exakte Firmierung und Postadresse des Unternehmens],

- im Folgenden "Unternehmen" genannt -

und

Frau/Herrn [Name, Postadresse],

- im Folgenden "Repräsentant/-in" genannt -

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)   Das Unternehmen bestellt den Repräsentanten/die Repräsentantin mit Wirkung vom ... zum/zur Handelsvertreter/-in für das Gebiet und überträgt ihm/ihr die Rechte und Pflichten eines/einer selbständigen Handelsvertreters/Handelsvertreterin. Dem Unternehmen bleibt es jedoch vorbehalten, in dem vorbenannten Gebiet - soweit dies zu einer sachgemäßen Bearbeitung zweckdienlich erscheint - auch selbst oder durch weitere besondere Beauftragte zum Zweck der Werbung von Kunden und Vermittlung der Vertragserzeugnisse tätig zu werden. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Repräsentant/-in nur unzureichende Ergebnisse vorweisen kann, wobei dies erstmals nach Ablauf eines Vertragsjahres zulässig wird. Derartige Veränderungen sind dem/der Repräsentanten/Repräsentantin mit einer Frist von drei Monaten vorher schriftlich anzukündigen.

(2)   Der/Die Repräsentant/-in übernimmt die Vertretung folgender Erzeugnisse: ... Ausgenommen davon sind jedoch ....

§ 2 Rechte und Pflichten des Handelsvertreters/der Handelsvertreterin