Hinweis in Mandatsbedingungen

Das Mandat wird unabhängig von dem Bestehen oder der Eintrittsverpflichtung einer Rechtsschutzversicherung erteilt. Sofern der Mandant rechtsschutzversichert ist, muss er seine Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung selbst wahrnehmen, damit der Versicherungsschutz besteht. Ohne einen gesonderten schriftlichen Auftrag, der gesondert vergütungspflichtig ist, wird die Sozietät insoweit nicht tätig. Für eine etwaige anwaltliche Tätigkeit gegenüber der Rechtsschutzversicherung besteht kein Versicherungsschutz.