Honorarberechnung bei Abfindungsvergleich

Bruttomonatsgehalt: 5.000 Euro

Vorprozessual werden mündliche Verhandlungen mit der Gegenseite geführt, die jedoch scheitern. Es wird Kündigungsschutzklage eingereicht. In der Güteverhandlung wird ein Abfindungsvergleich abgeschlossen. Außergerichtliche Gegenstände werden nicht mit verglichen.

Gegenstandswert: 15.000 Euro

1,3-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

933,40 Euro

1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG                        933,40 Euro

abzgl. 0,65 (halbe Gebühr Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG) 466,70 Euro

466,70 Euro

1,2-Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG

861,60 Euro

1,0-Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG

718,00 Euro

Pauschale Nr. 7001 VV RVG

20,00 Euro

Zwischensumme

2.999,70 Euro

19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG

569,94 Euro

Gesamtbetrag

3.569,64 Euro