BAG - Urteil vom 01.09.2010
5 AZR 517/09
Normen:
BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 3 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2010, 360
AuR 2011, 35
BAGE 135, 250
DB 2011, 61
EBE/BAG 2010, 186
MDR 2011, 371
NJW 2011, 1837
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 18.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 1108/08
ArbG Paderborn, vom 27.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 673/08

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Verletzung des Transparenzgebots bei Überstundenpauschalierungsabrede

BAG, Urteil vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 517/09

DRsp Nr. 2010/19319

Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen; Verletzung des Transparenzgebots bei Überstundenpauschalierungsabrede

Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2009 - 2 Sa 1108/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 3 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Überstundenvergütung.

Der Kläger war bei der Beklagten als Leiter des Hochregallagers, zuletzt auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 20. April 2006 beschäftigt. Dieser Vertrag enthält ua. folgende Regelungen:

"§ 2

Die Beschäftigung erfolgt entsprechend den jeweiligen Betriebserfordernissen im 1- oder im 2- oder im 3-Schicht-System.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitsleistung bei entsprechendem Bedarf und auf ausdrückliche Weisung hin auch an Samstagen zu erbringen.

...

Die Arbeitszeit wird im 1- oder 2- oder im 3-Schicht-System zunächst wie folgt geregelt:

...