LAG Berlin-Brandenburg, vom 02.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Sa 1238/12
ArbG Frankfurt/Oder - 3 Ca 26/12 - 21.06.2012,
Insolvenzanfechtung der Erfüllung von Ansprüchen auf Arbeitslohn in der Zwangsvollstreckung
BAG, Urteil vom 27.02.2014 - Aktenzeichen 6 AZR 367/13
DRsp Nr. 2014/7489
Insolvenzanfechtung der Erfüllung von Ansprüchen auf Arbeitslohn in der Zwangsvollstreckung
Orientierungssätze:1. Leistet der Schuldner während der "kritischen Zeit" der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag oder in der Zeit nach Stellen des Insolvenzantrags unter dem Druck unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung, begründet der bevorstehende hoheitliche Zwang eine inkongruente Deckung iSd. § 131 Abs. 1InsO.2. Leistet der Schuldner im Hinblick auf eine nach § 845ZPO ausgebrachte Vorpfändung, erfolgt dies unter dem Druck der unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung.3. § 131 Abs. 1 Nr. 1InsO ist eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung iSv. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Dabei ist zu beachten, dass das Insolvenzverfahren auf den Schutz und die Durchsetzung von verfassungsrechtlich geschützten privaten Interessen zielt und damit seinerseits Teil der Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1GG ist.
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